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Verselbständigungsbereich II
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Kurzinfo
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Aufnahme
Platzzahl
Betreuung
Rechtl. Grundlage
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Jungen und Mädchen ab 16 Jahren
4
35 Wochenstunden durch eine Betreuerin
KJHG § 27 i.V.m. §§ 34/41
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Verselbständigungsbereich - der Begriff ist etwas sperrig, aber sagt, worum es hier geht: Die Jugendlichen, die in solch einem Bereich leben sind auf dem Weg in ihre Selbständigkeit. Wir nehmen Mädchen und Jungen ab 16 Jahren auf, die eine Schul- oder Berufsausbildung machen, ein gewisses Maß an Eigenständigkeit schon mitbringen und hier in der Gruppe lernen wollen, ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Es geht um ganz alltägliche Dinge wie Einkaufen und Kochen, Wäsche waschen und Saubermachen aber auch darum, wie ich mich gut für mich selbst sorge . Wie kann ich meine Probleme lösen, wenn keine Eltern oder Betreuer mehr dafür sorgen, dass alles in Ordnung kommt? Wie und wo kann ich mir Rat und Unterstützung holen, wenn Fragen oder Schwierigkeiten auftauchen?
Hier leben vier Jugendliche - Mädchen und Jungen gemischt - in einer Gruppe zusammen. Jeder hat sein/ihr eigenes Zimmer mit kleinem Duschbad, Küche und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Jede/r versorgt sich selbst, um zu lernen, sich das Geld für Essen, Bekleidung und Freizeit selbst einzuteilen und über einen Zeitraum von einem Monat damit auszukommen - das ist nicht leicht und kann hier geübt werden!
Betreut wird die Gruppe mit 35 Wochenstunden durch eine Sozialpädagogin. Frau Hanky ist Montag bis Freitag zwischen der Mittagszeit und dem frühen Abend in der Gruppe und steht für inhaltliche und organisatorische Fragen zur Verfügung. Abends und am Wochenende sind betreuungsfreie Zeiten - auch Zreiraum nutzen will gelernt sein!
Nach 1 ½ bis 2 Jahren ziehen die Jugendlichen dann in eine eigene Wohnung, die gemeinsam mit ihnen gesucht und eingerichtet wird. Und damit sind sie dann "verselbständigt".
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