| Psychosozialer Dienst - Supervision |
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Supervision ist ein Beratungsprozeß zu Fragen der beruflichen
Praxis. Sie reflektiert die psychischen Besonderheiten des
einzelnen in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, die
Zusammenarbeit im Team sowie die institutionellen Aspekte der
Arbeit.
Gegenstand der Supervision ist die Analyse von belastenden
Arbeitasituationen und das Verständnis von Wirkungszusammen-
hängen.
Ziel der Supervision ist die Zufriedenheit in der alltäg-
lichen Arbeit und Erweiterung der beruflichen Kompetenz.
Die Inhalte der Supervision sind geschützt. Supervision und
Supervisanden untereinander vereinbaren, bezüglich persönli-
cher Daten die Schweigepflicht zu wahren.
Der Psychosoziale Dienst bietet folgende Supervisions-
varianten an:
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Teamsupervision
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zu Fragen der Zusammenarbeit
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Gruppensupervision
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teamübergreifend zu themenspezifischen Fragestellungen, z.B. Umgang mit Aggressionen
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Fallsupervision
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supervidiert wird das Gesamt-Team zu Fragen im Umgang mit
einem Kind/Jugendlichen
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Einzelfallsupervision
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supervidiert wird ein(e) Erzieher(in) zu seinen (ihren) Fragen bzw. Schwierigkeiten mit einem bestimmten Kind/Jugendlichen
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