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Auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
haben Personensorgeberechtigte bei Bedarf Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder. Die im Gesetz vorhergesehen Leistungen und Aufgaben
sind primär darauf ausgerichtet, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung
zu unterstützen. Das Ziel ist, Kindern eine angemessene Entwicklung zu ermöglichen, was auch ihre individuelle Förderung und Untersützung mit einschließt
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In diesem Sinne bietet der Ambulante Dienst im Haus Conradshöhe "Sozialpädagogische Familienhilfe" und "Erziehungsbeistandschaft" als Hilfen zur Erziehung an, die im KJHG in den §§30 und 31 verankert sind.
Die ausführenden Fachkräfte sind SozialpädagogInnen mit Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in schwierigen Lebensituationen.
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